Stellen Sie sich vor:
Sie stehen unter der Dusche.
Draußen ist es kalt -15 Grad - tief verschneit. Plötzlich
fällt Ihre Heizung aus und es kommt nur noch kaltes Wasser aus
der Leitung.
Eine regelmäßige
Wartung der Heizungsanlage ist eine Sacher der Vernunft. Sie ist aber
auch gesetzlich vorgeschrieben.
In der Neufassung der Heizungsanlagenverordnung vom 22.03.1994 wird
festgelegt, dass der Betreiber von Heiztechnischen Anlagen mit einer
mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW verpflichtet ist,
für eine regelmäßige und fachkundige Wartung zu sorgen.
Bei Anlagen von mehr als 50 kW wird zudem mindestens halbjährlich
eine Funktionskontrolle vorgeschrieben. Die Durchführung der Wartung
von Heizungsanlagen ist damit nicht mehr Privatsache, sondern auch von
öffentlichem Interesse und zwar zu Recht. Denn nur durch durch
regelmäßige Wartung kann die Umweltbelastung auf dem errreichbar
niedrigsten Stand gehalten werden.
Die 4 Punkte
sind entscheidend:
Eine ordnungsgemäße
Wartung umfasst nicht nur die Überprüfung der Funktionsfähigkeit
und Sicherheit des Wärmeerzeugers, sondern auch
Eine ordnungsgemäße
Wartung ist somit im Interesse der Hygiene, der Energieeinsparung und
des Umweltschutzes. Ablagerungen wie Russ auf den Kesselheizflächen
haben schnell eine Erhöhung der Abgastemperatur zur Folge. Die Steigerung
der Abgastemperatur erhöht den Brennstoffverbrauch.
Die Wartung Ihrer
Heizung bringt viele Vorteile:
- Die regelmässige
Kontrolle Ihrer Heizungsanlage sorgt für eine gute umweltentlastende
Verbrennung und einen sparsamen Energieverbrauch
- Die wartung verlängert
die Lebensdauer Ihrer Heizungsanlage.
- Rechtszeitiges
Erkennen und Beseitigen von Defekten schützt Sie vor Folgeschäden.
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