Kundendienst

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Stellen Sie sich vor:

Sie stehen unter der Dusche.
Draußen ist es kalt -15 Grad - tief verschneit. Plötzlich fällt Ihre Heizung aus und es kommt nur noch kaltes Wasser aus der Leitung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist eine Sacher der Vernunft. Sie ist aber auch gesetzlich vorgeschrieben.
In der Neufassung der Heizungsanlagenverordnung vom 22.03.1994 wird festgelegt, dass der Betreiber von Heiztechnischen Anlagen mit einer mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW verpflichtet ist, für eine regelmäßige und fachkundige Wartung zu sorgen. Bei Anlagen von mehr als 50 kW wird zudem mindestens halbjährlich eine Funktionskontrolle vorgeschrieben. Die Durchführung der Wartung von Heizungsanlagen ist damit nicht mehr Privatsache, sondern auch von öffentlichem Interesse und zwar zu Recht. Denn nur durch durch regelmäßige Wartung kann die Umweltbelastung auf dem errreichbar niedrigsten Stand gehalten werden.

Die 4 Punkte sind entscheidend:

Eine ordnungsgemäße Wartung umfasst nicht nur die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Wärmeerzeugers, sondern auch

  • die Reinigung der Kesselheizflächen;
  • die Reinigung und optimale Einstellung des Brenners;
  • die Überprüfung der zentralen steuerungs- und regelungstechnischen Einrichtungen
  • die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile.

Eine ordnungsgemäße Wartung ist somit im Interesse der Hygiene, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes. Ablagerungen wie Russ auf den Kesselheizflächen haben schnell eine Erhöhung der Abgastemperatur zur Folge. Die Steigerung der Abgastemperatur erhöht den Brennstoffverbrauch.

Die Wartung Ihrer Heizung bringt viele Vorteile:

  • Die regelmässige Kontrolle Ihrer Heizungsanlage sorgt für eine gute umweltentlastende Verbrennung und einen sparsamen Energieverbrauch
  • Die wartung verlängert die Lebensdauer Ihrer Heizungsanlage.
  • Rechtszeitiges Erkennen und Beseitigen von Defekten schützt Sie vor Folgeschäden.